Hinweise zum Vogelschutz

Speziell die Ufer und Kiesbänke eines Flusses sind von besonderer Bedeutung für die Vogelwelt an einem Gewässer – sei es als Brutgebiet oder auch zur Nahrungssuche:
Vom Frühjahr bis zum Hochsommer stehen die Kiesbänke des Naturschutzgebietes (NSG) „Isarauen“ zwischen Bad Tölz und Kloster Schäftlarn als Brutzonen für die dort ansässigen Kiesbrüter – insbesondere Flussuferläufer und Flussregenpfeifer – unter besonderem Schutz und sind teilweise auch mit speziellen Schildern (siehe unten) und/oder rot-weissen Absperrbändern gekennzeichnet.

Vogelschutzgebiet

Das Betreten dieser speziell gekennzeichneten Kiesbänke („Vogelinseln“) sowie auch das Anlanden von Booten ist vom 15. März bis zum 10. August eines jeden Jahres strikt verboten! Darüber hinaus besteht im NSG vom 15. März bis 15. Oktober eines jeden Jahres auch prinzipiell das Verbot, gekennzeicnete Wege zu verlassen!
Aber auch auf den Kiesflächen anderer Isarstrecken sollten sich alle Isarfreunde in dieser Zeit besonders behutsam bewegen und auf Kiesbrüter-Gelege achten: Insbesondere laut protestierende und sich auffällig verhaltende Vögel deuten auf ein Gelege in der Nähe hin und sollten jeden Naturfreund dazu bewegen, sich umgehend zurückzuziehen. Eine besondere Gefahr für die Vögel und ihre Gelege/Jungvögel stellen darüber hinaus freilaufende Hunde dar, so dass alle Hundebesitzer speziell in dieser Zeit gebeten werden, ihre Hunde nur angeleint an den Ufern der Isar auszuführen.